Immobilienbewertung
Die Anlässe für Bewertungen von Immobilien können vielschichtig sein. So individuell wie jede Immobilie ist, so individuell sind auch die Anforderungen an die Bewertung derselben. Wir erstellen für unsere Auftraggeber unparteiische und unabhängige Gutachten nach den einschlägigen Bewertungsverfahren. Sie werden von Gerichten, Anwälten und Finanzämtern anerkannt und liefern Ihnen eine verlässliche und rechtssichere Grundlage mit vollständigen Informationen zu Ihrer Immobilie.
Wir unterstützen Sie bei den folgenden Bewertungsanlässen:
- Immobilienankauf und -verkauf
- Schenkung und Erbschaftsregelung
- Trennung/Scheidung
- Erbauseinandersetzungen
- Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Unternehmensverkauf und -ankauf
- Bilanzierung
- Nachfolgeregelung
- Finanzierung
- Flurbereinigung
- Enteignung
- Zwangsversteigerung
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG (zur Vorlage bei Finanzämtern im Rahmen steuerlicher Bewertungsverfahren)
Alle weiteren Informationen zu unserer Gutachtertätigkeit für Immobilienbewertung finden Sie auf:
